Statuten

Name, Sitz und Zweck

Art. 1

Unter dem Namen "Ortsverein Frauenkappelen" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne Artikel 60 des ZGB. Der Sitz befindet sich in Frauenkappelen.

Art. 2

Der Verein hat den Zweck die Ortsgemeinschaft durch Veranstaltungen von Anlässen kultureller und gesellschaftlicher Art zu fördern. Der Verein ist nicht gewinnorientiert.

Mitgliedschaft

Art. 3

Auf schriftliche Anmeldung hin werden in den Verein aufgenommen:
Mündige Personen als Einzelmitglieder, Ehepaare, Familien der Gemeinde.
Nicht in der Gemeinde ansässige Freunde und Gönner.

Art. 4

Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

Art. 5

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

Austritt, der bis Ende des Vereinsjahres dem Vorstand schriftlich einzureichen ist.
Ausschluss, wenn ein Mitglied den Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt oder den Interessen des Vereins in grober Weise zuwiderhandelt.

Art. 6

Der Mitgliederbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Mitglieder des Vorstands sind für die Zeit der Vorstandsmitgliedschaft von den Vereinsbeiträgen befreit. Diese Befreiung endet mit Beendigung der Vorstandsmitgliedschaft.
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet grundsätzlich das Vereinsvermögen.
Die Mitglieder haften höchstens bis zur Höhe ihres Mitgliederbeitrages.

Organisation

Art. 7

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt und wird durch den Vorstand einberufen.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat mindestens 30 Tage im voraus unter Bekanntgabe der Traktandenliste zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung behandelt folgende Geschäfte:

  • Abnahme von Protokollen, Jahresbericht und Jahresrechnung
  • Festlegung des Jahresbeitrages
  • Bericht über den Mitgliederbestand: Aufnahmen, Austritte, Ausschlüsse
  • Annahme und Änderungen der Vereinsstatuten
  • Wahl des Vereinspräsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüfer
  • Jahresprogramm
  • Mitgliederanträge, die 14 Tage zuvor schriftliche dem Präsidenten eingereicht wurden
  • Verschiedenes

Art. 8

Jede einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Vereinsbeschlüsse werden durch einfaches Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen. Sie müssen geheim gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder dies verlangt.

Der Vorstand

Art. 9

Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier und 1 bis 5 weiteren Mitgliedern und wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Chargen werden vom Vorstand verteilt. Der Vorstand vertritt den Verein. Einzel zeichnungsberechtigt ist nur der Präsident. Zu zweien steht dieses Recht dem Vizepräsidenten mit dem Sekretär oder dem Kassier zu.
Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Führung der laufenden und anderen ihm übertragenen Geschäfte
  • Vertretung des Vereins nach aussen
  • Rechnungsführung und Finanzverwaltung
  • Durchführung der zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Massnahmen

Rechnungsrevisoren

Art. 10

Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr zwei Rechnungsrevisoren, die dem Vorstand nicht angehören dürfen.
Finanzen

Art. 11

Zur Bestreitung der laufenden Ausgaben des Vereins dienen folgende Quellen

  • Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Überschüsse von Veranstaltungen
  • Zuwendung der öffentlichen Hand
  • Schenkungen
  • Vereinsvermögen

Auflösung

Art. 12

Die Auflösung des Ortsvereins kann mit Zustimmung von zwei Drittel sämtlicher eingeschriebenen und stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Über die Verwendung des vorhandenen Vereinsvermögens entscheidet die Mitgliederversammlung.
Schlussbestimmung

Art. 13

Die vorliegenden Statuten wurden durch die Mitgliederversammlung vom 4. April 2007 genehmigt.
Revisionen erfolgten:

  • 4. April 2007
  • 3. April 2013

Frauenkappelen, 3. April 2013

Für den Ortsverein Frauenkappelen

Die Präsidentin: Priska Schwizgebel

Die Sekretärin: